Sollte Ihr Kind einmal krank sein und in der Schule fehlen müssen, so entschuldigen Sie es bitte morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch. Bitte benutzen Sie dazu auch den Anrufbeantworter der Schule.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und zur Schule kommt, benötigen wir in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung; ein ärztliches Attest dagegen brauchen wir normalerweise nicht.

Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit, z.B. Masern, Kopfläuse, Keuchhusten o.ä., brauchen wir eine Bescheinigung des Arztes, sobald das Kind wieder die Schule besuchen darf.

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport­unterricht oder Schwimmen teilnehmen darf, benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung; bei längeren Zeiträumen ist ein ärztliches Attest erforderlich. Nach Absprache mit der Klassenlehrerin nimmt Ihr Kind dann am Unterricht einer anderen Klasse teil oder schaut beim Sportunterricht zu.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise nach dem Infektionsschutzgesetz auf den Seite 20 bis 22! Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch!