Im Unterricht wird in den ersten beiden Schuljahren verstärkt das richtige Verhalten als Fußgänger thematisiert und durch Unterrichtsgänge geübt.  Dabei steht das sichere Überqueren der Straße (an einer Querungshilfe, an einer Ampel, …)  sowie das richtige Verhalten auf dem Bürgersteig in Theorie und Praxis im Mittelpunkt. Die praktischen Übungseinheiten zum ‚Fußgängerführerschein‘ im Schulbezirk werden aktiv von Eltern und der Polizei begleitet und unterstützt. Ziel ist der Erwerb des ‚Fußgängerführerscheines‘ Mitte des 2. Schuljahres. In der Regel gelingt es allen Kindern diese Prüfung  zu bestehen und der ‚Fußgängerführerschein‘ wird feierlich durch die Polizei überreicht. Dies hat für die Kinder einen zusätzlichen hohen Motivationscharakter. Zum Ende des Schuljahres erhält das Kind einen Vermerk über die Teilnahme auf dem Zeugnis.