Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann überdies auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich:
Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.
[…] In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.
[…]
Weitere besondere Ausnahmesituationen, die bei Eltern die Frage aufkommen lassen, ob ihr Kind unter den gegebenen Umständen von der Schulpflicht befreit werden kann oder nicht, finden Sie in der Fragen-/Antworten-Liste zum Thema „Teilnahme am Unterricht und Fernbleiben vom Unterricht“.
Quelle: SchulministeriumNRW