Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind für einen Tag vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. Da für Ihr Kind eine Schulpflicht besteht, müssen Sie mit der Klassenlehrerin sprechen und die Beurlaubung grundsätzlich im Vorhinein beantragen.

Beurlaubungen für mehrere Tage müssen bei der Schulleitung mindestens vier Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen vor und im Anschluss an Ferien grundsätzlich nicht erlaubt sind.

In Zweifelsfällen können wir ein ärztliches Attest zu Ihren Lasten verlangen. Im Hinblick auf einen geregelten Schulbetrieb, bei dem für alle die gleichen Regeln gelten, bitten wir Sie dringend um Beachtung.