Fotos helfen uns, über unsere Aktivitäten berichten zu können, und um die Darstellung des Schullebens lebendiger und interessanter zu gestalten.

Bei der Einbindung von Personenfotos sind aber rechtlich einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Viele Eltern sorgen sich, dass Bilder widerrechtlich kopiert werden oder den Fotos Informationen über die Kinder entnommen werden könnten. Diese Sorgen werden von uns sehr ernst genommen, darum hierzu folgende Information:

In Deutschland ist eine Veröffentlichung von Personenfotos grundsätzlich nur zulässig, wenn die Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. ihrer Erziehungsberechtigter vorliegt (§22 KunstUrhG). Eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden oder sie Teil einer Versammlung sind (§23 KunstUrhG). Speziell für Schulen in NRW wird die Ansicht vertreten, dass die genannten Ausnahmen nicht greifen und Abbildungen von Schülerinnen und Schülern generell nur im Falle einer Einwilligung zulässig sind (§120 Abs.5 SchulG).


Wir wollen an der Schwarze-Heide-Schule folgende Grundsätze bei der Veröffentlichung von Personenfotos und persönlichen Daten beachten:

  • Wir wahren die Anonymität der Schüler/innen, damit die Identifizierung durch Außenstehende möglichst verhindert wird.
  • Fotos werden deshalb in der Regel ohne die Nennung von Namen veröffentlicht.
  • Ist in Einzelfällen die Namensnennung für die Veröffentlichung vorgesehen, dürfen nur Gruppenfotos einschl. Vornamen veröffentlicht werden, wobei die Namen nicht einzelnen Kindern zugeordnet werden können.
  • Auf Wunsch stellen wir ein Personenfoto auch z.B. in einer sehr geringen Bildgröße und Auflösung ins Internet, so dass es für eine Weiterverarbeitung unbrauchbar ist.
  • Ein Einspruch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von den Erziehungs­berechtigten eines abgebildeten Kindes führt grundsätzlich dazu, dass das betroffene Foto nicht verwendet bzw. aus dem Netz genommen wird.

Wir bitten Sie, einer Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes zu diesen Zwecken und unter diesen Grundsätzen zuzustimmen und dies mit der Einwilligung zu bestätigen.