Hinweise zur Regelung:

Auf Grundlage der Verlautbarungen am Sonntag zwischen Bund und Ländern sowie weiteren Äußerungen von Herrn Laschet als Ministerpräsident und des Schulministeriums noch einige Hinweise:
Grundaussage „Die Präsenspflicht wird aufgehoben für die Klassen 1 bis 7.“

Beginnend mit zwei Äußerungen des Ministerpräsidenten:
„Der Schulunterricht wird sicher ein anderer sein als in normalen Zeiten.
[…] Wer es nicht dringend braucht, sollte es nicht in Anspruch nehmen.“ (Herr Laschet, 13.12.20)

a) Die Entscheidung, ab wann ein Kind nicht mehr in der Schule präsent, also anwesend ist, liegt bei den Eltern.
b) Sie können tagesgenau bei uns anmelden, ab welchem Tag dies für Ihr Kind gilt. Nutzen Sie dafür bitte das Muster (Homepage, IServ) und senden uns dies per EMail (schulleitung [at] schwarze-heide-schule.de) zu.
c) Es gilt der – seitens der Politik nun mehrfach ausgesprochene – Appell, dass auf Präsensunterricht ab dem Tag verzichtet werden soll, sobald sie als Familien dies organisieren und einrichten können!

Für die Tage der nächsten Woche (bis 18.12.) wird für Kinder, die nicht mehr präsent in der Schule sind, Distanzunterricht eingerichtet. Da uns alle diese Ankündigung erst am Freitagnachmittag erreicht hat, wird das Kollegium der Schwarze-Heide-Schule dazu konkrete und organisatorische Absprachen in seiner Konferenz am Montagnachmittag treffen. Diese werden dann sowohl den Präsensunterricht als auch den Distanzunterricht betreffen.

SICHER IST:
1. Für kein Kind, das in Distanz – also zuhause – am Unterricht ‚teilnimmt‘, entsteht daraus ein schulischer Nachteil, erst recht nicht im Sinne einer Leistungsbewertung! Das ist ausgeschlossen!
Sondern (noch einmal deutlich ausgesprochen): soweit und sobald Sie als Eltern dies einrichten können, soll ihr Kind nicht mehr am Präsensunterricht teilnehmen, um allgemein die Kontakte wirklich einzuschränken.
2. Wir informieren die Familien vorrangig über IServ, werden dort Materialien bereitstellen und Hinweise geben. Familien, für die dieser Zugang noch Schwierigkeiten bereitet, unterstützen wir mit unseren Möglichkeiten. Bitte bieten Sie als Familien auch untereinander dazu Hilfe an und geben uns gerne Hinweise an die SL weiter. (Ausblick: Im Januar werden wir auch konkret mit Leihgeräten unterstützen können.)

Die Landesregierung hat mit Mitteilung vom heutigen Tag (11.12.2020) entschieden:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Sie finden unten ein Muster für diese Erklärung. Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Erklärung an folgende EMail: schulleitung (at) schwarze-heide-schule.de

Download als pdf-Dokument: 201211 Antragsformular Befreiung Präsensunterricht

Download als Word-Dokument: 201211 Antragsformular Befreiung Präsensunterricht